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Kampf um Verletztenrente: Wie ein Unfall vor 29 Jahren ein Leben verändert
Das Landessozialgericht Hamburg wies die Berufung der Klägerin gegen die Ablehnung einer Verletztenrente zurück. Die Klägerin erlitt 1989 einen Unfall, der zu langanhaltenden Beschwerden führte. Die Gutachter und das Gericht erkannten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% an, was für eine Verletztenrente nicht ausreicht. Zusätzliche Beschwerden, wie die von der Klägerin beschriebene Depression, wurden nicht als Unfallfolge anerkannt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 34/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Unfall im Jahr 1989: Die Klägerin erlitt als Schülerin einen Unfall, der zu einem Ausriss der linken Tibia-Apophyse führte.
Anspruch auf Verletztenrente: Die Klägerin forderte aufgrund langanhaltender Beschwerden eine Verletztenrente.
Bewertung der Erwerbsfähigkeit: Gutachter stellten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% fest.
Ablehnung der Rentengewährung: Die Beklagte lehnte die Gewährung einer Verletztenrente ab, da keine wesentliche Änderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde.
Widerspruch und Klage: Die Klägerin legte Widerspruch und Klage ein, da sie ihre Beschwerden als erheblich ansah.
Gerichtsurteil: Das Landessozialgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung der Beklagten und wies die Berufung zurück.
Keine kausale Verbindung zu weiteren Beschwerden: Die Klägerin schilderte weitere Gesundheitsprobleme, die aber nicht als Unfallfolgen anerkannt wurden.
Rechtsgrundlage: Die Entscheidung basiert auf dem Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit vor dem Unfall und allgemeinen sozialrechtlichen Prinzipien.

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Die Relevanz der Verletztenrente im Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts nimmt die Verletztenrente eine wesentliche Rolle ein. Sie ist ein zentraler Aspekt, wenn es um die Kompensation von langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfallereignis geht. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen solcher Ereignisse auf die Erwerbsfähigkeit


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