Rente wegen Erwerbsminderung: Klägerin kämpft für Anerkennung ihrer Einschränkungen
Das Landessozialgericht Hamburg wies die Berufung einer Klägerin zurück, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragte. Obwohl sie verschiedene Gesundheitsprobleme aufwies, wurde festgestellt, dass ihre Erwerbsfähigkeit nicht vollständig aufgehoben ist. Sie ist in der Lage, leichte Tätigkeiten auszuführen. Die Klage wurde abgewiesen, da sie nicht den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente entsprach.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Berufung: Das Gericht entschied gegen die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente für die Klägerin.
Medizinische Einschätzung: Fachärztliche Gutachten belegten, dass die Klägerin trotz Erkrankungen arbeitsfähig ist.
Beschränkung auf leichte Tätigkeiten: Die Klägerin kann überwiegend leichte körperliche Arbeiten verrichten.
Kein Anspruch auf Rente: Es besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.
Gesundheitliche Verbesserungen: Medikamentöse Therapien verbesserten die Herz- und Diabeteserkrankungen der Klägerin.
Sportliche Aktivität: Trotz Beschwerden betreibt die Klägerin regelmäßig Sport, was ihre Leistungsfähigkeit unterstreicht.
Fehlen einer Schmerzmedikation: Die Klägerin nimmt keine Schmerzmittel ein, was gegen einen erheblichen Leidensdruck spricht.
Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Trotz Einschränkungen ist die Klägerin in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein.
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Sozialrecht und Erwerbsminderungsrente: Ein Kampf um Anerkennung und Rechte
Das Thema Rente wegen Erwerbsminderung steht im Fokus vieler sozialrechtlicher Auseinandersetzungen. In diesen Verfahren geht es häufig um die Frage, ob und inwieweit gesundheitliche Einschränkungen das Leistungsvermögen einer Person derart beeinträchtigen, dass sie nicht mehr in der Lage ist, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Hierbei spielen medizinische Gutachten und die B[…]