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Das Bundeskabinett hat am 18.06.2003 den Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt beschlossen. Dieses Gesetz soll einen zentralen Punkt in der Agenda 2010 darstellen.
1. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes wird geändert:
Der Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (dieses findet Anwendung auf Betriebe mit mehr als 5 Arbeitnehmern) soll flexibel gestaltet werden. Zusätzlich eingestellte Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen werden auf diesen Schwellenwert nicht angerechnet. Die Regelung soll zunächst bis zum 31.12.2008 gelten.
2. Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Die bei notwendigen Kündigungen erforderliche Sozialauswahl wird beschränkt auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Leistungsträger eines Betriebes müssen in die Sozialauswahl nicht mehr einbezogen werden, wenn ihre Weiterbeschäftigung wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder [...] Weiterlesen
“Reformen am Arbeitsmarkt:”