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Bundeskabinett beschließt neue Gesetze zur Agenda 2010

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„Änderungen jederzeit vorbehalten!“

Am 13.08.2003 beschloss das Bundeskabinett neue Gesetze im Rahmen der Agenda 2010. Das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 soll vor allem über weitere Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld für Bundesbedienstete, über den Wegfall der Eigenheimzulage und über Einschränkungen bei der Pendlerpauschale finanziert werden. Diese Maßnahmen sind im sog. Haushaltsbegleitgesetz geregelt.

Neue Regelungen zur Arbeitslosigkeitsbekämpfung:

Die Bundesanstalt für Arbeit wird zur „Bundesagentur für Arbeit“ umgebaut (Anmerkung vom Verfasser: Ein neuer Namen kann jedoch keine alten Strukturen und Missstände ändern! Es fehlt immer noch ein Konzept, dass die Bundesanstalt für Arbeit grundlegend reformiert).
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wird mit einem sog. „Fallmanagement“ verbunden. Angestrebt wird ein Betreuungsschlüssel von einem Fallmanager (= der bisherige Sachbearbeiter des Arbeitsamts) pro 75 Arbeitsuchende.
Wer in Zukunft eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll Kürzungen der Geldleistungen in Kauf nehmen. Ferner soll es in der Zukunft möglich sein, mehr als bisher zum Arbeitslosengeld II dazu zu verdienen. Alle Arbeitssuchenden werden in die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung und gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
Finanzielle Härten sollen beim Übergang vom bisherigen Arbeitslosengeld in das neue Arbeitslosengeld II abgefedert werden. Dazu soll ein auf 2 Jahre befristeter Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden, der sich jedoch nach 1 Jahr halbiert.

 

Neue Steuerliche Regelungen:

Angeblich sollen alle Bundesbürger von 2004 an durchschnittlich ca. 10 % weniger Einkommensteuer zahlen. Zum 01.01.2004 soll der Eingangssteuersatz nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung von 19,9 % auf 15 % und der Höchststeuersatz von 48,5 % auf 42 % sinken. Der Grundfreibetrag soll von 7.206,00 Euro auf 7.664,00 Euro steigen.
Berufspendler: Bisher ist geplant, die Pauschale von 40 Cent nur noch vom 21. Entfernungskilometer an zu gewähren. Im Nahverkehr soll sie ganz gestrichen werden, wobei Bahn- und Bustickets im Rahmen der allgemeinen Steuererklärung abgerechnet werden können. Solche Möglichkeiten hätten Autofahrer mit ihren Tankquittungen nicht. Seit 2001 beträgt die Pauschale, die ja solche Kostennachweise entbehrlich macht, je 36 Cent bis[…]


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