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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az: 17 U 98/14, Urteil vom 13.03.2015
In dem Rechtsstreit hat der 17. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die mündliche Verhandlung vom 23.02.2015 für Recht erkannt:
Die Berufung der Kläger vom 07.11.2014 gegen das am 07.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivil-kammer des Landgerichts Itzehoe (7 O 203/13) wird zurück-gewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jedoch können die Kläger die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Gründe
I.
Die Parteien streiten darüber, ob den Klägern infolge fehlerhafter [...] Weiterlesen
“Fehlerhafter Energieausweis – Schadensersatz”