Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Baumangel – Schadensersatzberechnung

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Schadensberechnung bei Baumängeln geändert. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof steht dem Auftraggeber die Umsatzsteuer der Mängelbeseitigungskosten lediglich dann zu, wenn er die Mängel tatsächlich beseitigt hat. Die Entscheidung wurde in Anlehnung zu § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB getroffen (BGH, Urteil vom 22.7.2010, Az: VII ZR 176/09). Hat der Auftraggeber die Baumängel noch nicht beseitigt, so kann er lediglich die Netto-Mängelbeseitigungskosten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv