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Ein Gebäude, welches die im Landesdenkmalschutzgesetz genannten Merkmale eines Kulturdenkmals erfüllt, kann von einer Behörde als geschütztes Denkmal gewertet werden (ohne das es hierfür einen entsprechenden behördlichen Bescheid gibt!) und die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach kann aus diesem Grunde untersagt werden (VG Neustadt, Urteil vom 26.05.2010, Az.: 3 K 84/10.NW).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/denkmalschutz-und-photovoltaikanlage_677/