Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Ein Bebauungsplan für ein reines und allgemeines Wohngebiet ist unwirksam, wenn sich in der Nähe des Wohngebietes eine Kreisstrasse befindet, die einschlägigen Lärmschutzwerte der DIN 18005 („Lärmschutz im Städtebau“) hierdurch überschritten werden und die planende Körperschaft keine hinreichenden Abwägungen hinsichtlich des Lärmschutzes getätigt hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2010, Az: 5 S 884/09).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/bebauungsplan-fuer-wohnbebauung-und-laermschutz_643/