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Eine Gemeinde kann in ihren Baugrundstücksvergaberichtlinien festlegen, dass Interessenten die bereits über ausreichend Wohnraum verfügen, kein Baugrundstück erwerben können. Dies gilt selbst dann, wenn keine Nachfrage an den Baugrundstücken besteht (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.07.2010, Az: 2 A 10310/10.OVG).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/baugrundstuecksvergabe-durch-gemeinde-an-interessenten_705/