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LG Wiesbaden – Az.: 5 O 72/10 – Urteil vom 25.01.2012
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer von dieser übernommenen Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch.
Die Klägerin ist Bauträgerin und errichtete den Wohnpark A in B, zu dem auch die Gebäude A Nr. 6a und A Nr. 14 gehören. Mit [...] Weiterlesen
“Bauvertrag – Kumulation von Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft nach Bauabnahme”