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OLG Frankfurt – Az.: 22 U 119/10 – Urteil vom 06.09.2012
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 8. Juli 2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Hohe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags leisten.
Der Gebührenstreitwert für die Berufungsinstanz wird auf 82.500,- € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten zu 1), der Bauunternehmerin, und den Beklagten zu 2) und 3), ihren Architekten, Schadensersatz wegen Mängeln der Fassade ihres [...] Weiterlesen
“Organisationsverschulden Bauunternehmer -Auswahl Nachunternehmer”