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Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch

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Versicherungsbetrug und -missbrauch sind Begriffe, die in der Versicherungsbranche und darüber hinaus für Unruhe sorgen. Sie bezeichnen Handlungen, bei denen Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben machen oder Schäden herbeiführen, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Der Versicherungsbetrug, ein inzwischen veralteter Begriff, wurde durch den Begriff des Versicherungsmissbrauchs ersetzt, wobei die zugrunde liegenden Handlungen und die rechtlichen Konsequenzen weitestgehend identisch geblieben sind.

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Versicherungsbetrug und -missbrauch: Ein tiefer Einblick in die betrügerischen Praktiken und effektiven Präventionsmaßnahmen in der Versicherungsbranche. (Symbolfoto: JC_STOCKER /Shutterstock.com)

Die Auswirkungen dieser betrügerischen Handlungen sind erheblich und verursachen der Versicherungsbranche jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Besonders betroffen sind dabei bestimmte Versicherungsbereiche wie die Autoversicherung, bei der Schätzungen zufolge rund 10 Prozent aller gemeldeten Fälle einen betrügerischen Hintergrund haben. Die Methoden des Versicherungsmissbrauchs sind vielfältig und reichen von fingierten Autounfällen und Autodiebstählen über gefälschte Arztrechnungen bis zu vorgetäuschten Todesfällen. Um diesen Missbrauch zu bekämpfen, setzen Versicherungsunternehmen auf umfangreiche Prüfungen, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Datenanalysen sowie auf genaue Nachforschungen und Überprüfungen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Versicherungsbetrug und -missbrauch sind im Versicherungsvertragsgesetz und im Strafgesetzbuch festgelegt. Die Strafen für solche Delikte reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Definition von Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch
Die Definition des Versicherungsbetruges wurde in der Vergangenheit durch den Gesetzgeber festgelegt, wobei es sich hierbei um einen veralteten Begriff handelt. Dieser Begriff wurde seitens des Gesetzgebers in dem § 265 Strafgesetzbuch (StGB) geprägt und definierte einen Tatbestand, den es so in der heutigen Zeit nicht mehr gibt. Zu der damaligen Zeit definierte eine Handlung, bei der ein Versicherungsgeber durch einen Versicherungsnehmer vorsätzlich mit der Zielsetzung der Bereicherung getäu[…]


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