Beweislast in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kläger und Urteil im Fokus
Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam ab. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass er gemäß den Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung berufsunfähig ist. Insbesondere fehlte es an einer ausreichenden Beschreibung seiner beruflichen Tätigkeiten, die für die Beurteilung seiner Berufsunfähigkeit essenziell sind.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Berufung abgewiesen: Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte das Urteil des Landgerichts Potsdam und wies die Berufung des Klägers zurück.
Beweislast beim Kläger: Der Kläger konnte die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen nicht ausreichend belegen.
Mangelnde Beschreibung der beruflichen Tätigkeit: Eine detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten des Klägers fehlte, was für die Bewertung der Berufsunfähigkeit entscheidend ist.
Keine ausreichenden medizinischen Beweise: Die vorgelegten medizinischen Unterlagen reichten nicht aus, um eine Berufsunfähigkeit zu begründen.
Kosten des Verfahrens: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Keine Revision zugelassen: Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente: Der Kläger hat keinen Anspruch auf die geltend gemachte Berufsunfähigkeitsrente.
Bedeutung der genauen Arbeitsbeschreibung: Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit einer genauen und detaillierten Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeiten in Streitfällen über Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht: Ein juristischer Blickwinkel
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