Vorsätzliche Falschmeldung: Einstufung in Schadenfreiheitsklasse unter Vorbehalt unwirksam
Das Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt, dass die Klägerin (Versicherung) berechtigt war, den Versicherungsvertrag des Beklagten rückwirkend anzupassen und zusätzliche Beiträge zu fordern, da der Beklagte falsche Angaben zur Schadensfreiheitsklasse gemacht hatte. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg wurde zurückgewiesen, und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 2174/16 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Zurückweisung der Berufung: Das OLG München wies die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Augsburg.
Übernahme von Kosten: Der Beklagte ist verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Rechtmäßigkeit der Nachforderung: Die Klägerin forderte zu Recht einen erhöhten Beitrag aufgrund nichteingetretener Bedingungen im ursprünglichen Versicherungsschein.
Falsche Angaben des Beklagten: Der Beklagte machte vorsätzlich falsche Angaben über seine Schadensfreiheitsklasse, was die Anpassung des Vertrags rechtfertigte.
Unzulässigkeit der Revision: Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Anspruch auf Schadensersatz: Die Klägerin hat einen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung der Schadensersatzsumme von 6.130,18 €.
Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 2 VVG: Das Gericht erachtete § 5 Abs. 2 VVG als unanwendbar auf den Fall, da der Versicherer keine Änderungen auf Antrag des Versicherungsnehmers vorgenommen hatte.
Arglistige Täuschung: Die Klägerin konnte eine Arglist-Einrede geltend machen, da der Beklagte bei der Anfrage bewusst falsche Informationen über ein Vorversicherungsverhältnis angegeben hatte.
[toc]
Rechtliche Auseinandersetzungen im Versicherungswesen
Versicherungsverträge und ihre korrekte Abwicklung sind essenzielle Bestandteile des täglichen Lebens und der Geschäftswelt. Besonders im Bereich der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung treten häufig rechtliche Fragestellungen au[…]