Konkludentes Anerkenntnis: Rentenzahlungen müssen weitergezahlt werden
Das Landgericht hat entschieden, dass die Versicherung weiterhin zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet ist, da keine ausreichenden Gründe für eine Einstellung der Zahlungen vorgelegt wurden und das konkludente Anerkenntnis der Versicherung weiterhin Bestand hat.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Bestätigung der Berufsunfähigkeit: Der Kläger, ein selbstständiger Schreinermeister, wurde nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2002 als mindestens 50 % berufsunfähig eingestuft.
Initiale Anerkennung durch die Versicherung: Die Versicherungsgesellschaft erkannte die Berufsunfähigkeit an und zahlte ab 2003 eine monatliche Rente.
Überprüfung der Berufsunfähigkeit: Im Jahr 2013 forderte die Versicherung eine erneute Überprüfung der Berufsunfähigkeit des Klägers.
Einstellung der Rentenzahlungen: Die Versicherung stellte die Rentenzahlungen 2013 ein, mit der Begründung, dass sich die Situation des Klägers verbessert habe.
Fehlende formelle Änderungsmitteilung: Das Landgericht stellte fest, dass eine formell korrekte Änderungsmitteilung von der Versicherung fehlte, was eine Grundvoraussetzung für die Einstellung der Zahlungen gewesen wäre.
Unzureichende Begründung der Versicherung: Die Versicherung konnte keine überzeugenden Beweise dafür vorlegen, dass sich die berufliche oder gesundheitliche Situation des Klägers in einer Weise verändert hatte, die eine Einstellung der Rente rechtfertigen würde.
Fortsetzung der Rentenzahlung: Das Gericht entschied, dass die Versicherung verpflichtet bleibt, die Berufsunfähigkeitsrente weiter zu zahlen.
Rückerstattung der Versicherungsprämien: Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Versicherung die seit der Einstellung der Rentenzahlungen vom Kläger gezahlten Versicherungsprämien zurückzuerstatten hat.
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Die Frage der Berufsunfähigkeit und die damit verbundenen Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen ein zentrales Thema im Versicherungsrecht dar. Im Kern dreht si[…]