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Krankentagegeld: Keine Herabsetzung bei gesunkenem Nettoeinkommen
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Herabsetzung des Krankentagegeldes bei gesunkenem Nettoeinkommen durch die Versicherung nicht zulässig ist. Die ursprüngliche Klausel zur Herabsetzung wurde für unwirksam erklärt, und die Ersetzung der Klausel durch die Versicherung erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen. Dem Kläger wurde eine Entschädigung für die unrechtmäßige Herabsetzung seines Krankentagegeldes zugesprochen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 168/21 [toc]
Rechtsfragen rund um die Krankentagegeldversicherung
Im Bereich des Versicherungsrechts ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen, insbesondere wenn es um die Anpassung von Leistungen im Zuge veränderter finanzieller Verhältnisse der Versicherten geht. Ein besonders interessantes Feld stellt dabei die Krankentagegeldve[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/krankentagegeldherabsetzung-bei-gesunkenem-nettoeinkommen/
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“Krankentagegeldherabsetzung bei gesunkenem Nettoeinkommen”