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Oberlandesgericht Köln
Az.: 20 U 164/10
Urteil vom 11.01.2013
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Oktober 2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 373/09 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Die Klägerin, von Beruf Druckerin, unterhält bei der Beklagten eine Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Erstmals machte die Klägerin im Januar 2003 [...] Weiterlesen
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