Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Zusatzkrankenversicherung – Keine Arglist bei schwerhörigem Versicherungsnehmer

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

OLG Karlsruhe
Az.: 12 U 159/13
Urteil vom 29.7.2014
 
Leitsatz
Von Arglist des Versicherungsnehmers kann bei einem Zusatzkrankenversicherungsantrag eines Versicherungsnehmers nicht ohne weiteres ausgegangen werden, wenn wegen Schwerhörigkeit des Versicherungsnehmers nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser die Aufklärung des Arztes über eine objektiv bestehende und im Antrag nicht angegebene Vorerkrankung nicht gewusst hat.
Tatbestand
Die Parteien streiten um den Bestand eines Zusatzkrankenversicherungsvertrags sowie um die Leistungspflicht der Beklagten auf dessen Grundlage.
Am 11.11.2008 nahm der Kläger einen Behandlungstermin bei seinem damaligen Zahnarzt, dem Zeugen Dr. H., wahr. In dessen Patientenkartei findet sich insoweit unter dem 11.11.2008 u. a. folgender Eintrag:
 „Eingehende Untersuchung, Röntgen, Beratung, Anamnese; (…)
22 Lockerung II; Knochenabbau etwas bis zur Wurzelmitte, Lockerung voraussichtlich durch apik.PA verstärkt, Ber über notwendige PA-Beh., Info mitgegeben, will sich im Januar melden“
Der sehr schwerhörige Kläger beantragte am 10.12.2008 unter Zuhilfenahme einer selbständigen Versicherungsmaklerin gegenüber der Beklagten für sich den Abschluss eines privaten Zusatzkrankenversicherungsvertrages zu den Tarifen C-maxi und C-clinic2. Unter Ziffer 6 der im Antragsformular aufgeführten Fragen zu den „Gesundheitsverhältnissen und Zusatzfragen“ heißt es:
 „Findet zur Zeit eine Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer-(Zahn-)Regulierung statt, oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden?“
Hierauf antwortete der Kläger mit „nein“. Daraufhin nahm die Beklagte den Antrag an und übersandte dem Kläg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv