Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Falschangaben in Unfallmeldung – Leistungsfreiheit Versicherung

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Oberlandesgericht Köln
Az.: 20 U 208/12
Urteil vom 17.01.2014
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. September 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 318/11 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Unfallversicherung. Unter im Einzelnen streitigen Umständen fiel der damals 73 Jahre alte Kläger am 9. Juli 2010 im Treppenhaus der von ihm angemieteten Büroräume über das Treppengeländer auf den Boden. Am Treppengeländer war ein zu einer Schlinge geformtes Seil angebracht. In der Schadenanzeige/Unfall vom 25. Februar 2011 (GA 73-77) schilderte der Kläger in einer gesonderten, der Anzeige beigefügten und von ihm selbst verfassten Zusatzerklärung den Geschehenshergang wie folgt:
 „Zu dem Unfall kam es, als ich Akten aus der dritten Etage des Bürogebäudes in mein in der ersten Etage gelegenes Büro bringen wollte. Offensichtlich infolge erheblicher Übermüdung stürzte ich von der dritten Etage in den Flur des Treppenhauses. Nähere Einzelheiten dieses Sturzes sind mir – offensichtlich als Folge des Unfalls – nicht mehr in Erinnerung.“
Die vorformulierte Frage, ob der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, verneinte der Kläger. Ebenso verneinte er die Frage nach einer Medikamenteneinnahme vor dem Geschehen. Die Frage, ob er vor dem Unfall vollständig gesund gewesen sei, bejahte er.
Der[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv