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Amtsgericht Daun
Az.: 3 C 343/06
Urteil vom 27.09.2006
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat das Amtsgericht in Daun auf die mündliche Verhandlung vom 06. September 2006 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand:
Mit der Klage begehrt die Klägerin Schadensersatz aus Anlass eines Unfalls, der sich am 06.07.2003 in der Ortslage … in der Straße … gegenüber dem Hotel … ereignet hat. In dieser Straße [...] Weiterlesen
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