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Rechtsanwälte Kotz GbR

Auskunftei – Vertragspflichten und Haftung

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Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Az: 22 U 104/06
Urteil vom 26.06.2008

Gründe:

I.
Die Klägerin, die in Deutschland von ihrer holländischen Muttergesellschaft hergestellte Kerzen vertreibt, begehrt von der Beklagten, Rechtsnachfolgerin der Auskunftei B, Ersatz des Schadens, welchen sie durch eine fehlerhaft erteilte Wirtschaftsauskunft erlitten haben will. Die Parteien hatten einen Rahmenvertrag über die Erteilung von Wirtschaftsinformationen abgeschlossen, wonach die Beklagte verpflichtet war, alle verfügbaren bewertungserheblichen Daten zu ermitteln, diese auf Verlässlichkeit und Vollständigkeit zu prüfen, sachgerecht auszuwerten und auf dieser Grundlage eine Abschätzung des Unternehmensrisikos und der Insolvenzwahrscheinlichkeit eines abgefragten Unternehmens vorzunehmen.
Im Januar 2004 lieferte die Klägerin der unter „C“ handelnden A, 01, Waren, die sie mit 6.816,62 EUR in Rechnung stellte. Als im Februar eine weitere Bestellung einging, fragte die Klägerin bezüglich „C“ bei der Beklagten an und erhielt von ihr am 20. Februar 2004 einen vertraulichen „Standardbericht“ über eine BGB-Gesellschaft D mit der Einschätzung des Insolvenzrisikos als gering (76% der gespeicherten Unternehmen hätten ein höheres) und einem empfohlenen Kreditrahmen von 14.572,- EUR (Bl. 15 – 17 d:A.). Tatsächlich war eine Firma C im Gewerberegister der Stadt o2 nicht geführt, das Unternehmen wurde von A allein betrieben, die zwei Jahre zuvor bei dem Amtsgericht Detmold die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Die Klägerin lieferte am 27. Februar 2004 weitere Waren zu einem Preis von 12.437,63 EUR und am 4. Mai 2004 von 4.014,11 EUR. Zahlungen erfolgten nicht. Die Vollstreckung der Klägerin gegen A aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts Detmold vom 5. Oktober 2004 und dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 3. November 2004 blieb erfolglos, da diese über keinerlei pfändbares Vermögen verfügte.

Bezüglich des weiteren Parteivorbringens und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf das angefochtene Urteil vom 14. März 2006 Bezug genommen, mit dem das Landgericht die Klage abgewiesen hat. Die möglicherweise unrichtige Wirtschaftsauskunft der Beklagten sei nicht ursächlich für den bei der Klägerin eingetretenen Schaden […]


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