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AG Charlottenburg, Az.: 238 C 184/17, Urteil vom 09.11.2018
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 656,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.3.2017 zu zahlen.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.9.2017 zu zahlen.
3.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
4.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils [...] Weiterlesen
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