Zahnarzt haftet für fehlerhafte Überkronung gesunder Frontzähne: Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Landgericht Bochum hat in seinem Urteil Az.: I-6 O 365/13 entschieden, dass die Klägerin aufgrund der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung, insbesondere der ungerechtfertigten Überkronung gesunder Frontzähne, einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Beklagten hat. Der Zahnarzt wurde zur Zahlung von 7.200 Euro verurteilt. Es wurde festgestellt, dass die Behandlung der Frontzähne grob fehlerhaft war und zu erheblichen Schäden führte, während bei anderen behandelten Zähnen kein Behandlungsfehler festgestellt werden konnte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verurteilung des Zahnarztes zur Zahlung von 7.200 Euro an die Klägerin.
Feststellung eines grob fehlerhaften Vorgehens bei der Überkronung gesunder Frontzähne.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund der fehlerhaften Behandlung.
Kein Behandlungsfehler bei den Zähnen 25 und 37.
Erhebliche Schäden an zuvor gesunden Zähnen durch die Behandlung.
Zukünftige materielle und immaterielle Schäden sind wahrscheinlich.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klägerin durch die Behandlung.
Rückzahlung des Honorars für die fehlerhafte Behandlung.
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Überkronung gesunder Frontzähne: Zahnarzthaftung und rechtliche Folgen
(Symbolfoto: Dean Drobot /Shutterstock.com)Eine fehlerhafte zahnärztliche Behandlung, wie die ungerechtfertigte Überkronung gesunder Frontzähne, kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und finanziellen Schäden für die Patienten führen. In solchen Fällen können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Zahnarzt geltend gemacht werden. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil des Landgerichts Bochum vom 07.01.2015 (I-6 O 36[…]