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Abbruch Zahnarztbehandlung durch Patienten wegen fehlerhaften Zahnersatzes

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Zahnarzt entgeht Schmerzensgeldklage: Patientin brach Behandlung eigenverantwortlich ab
Das Landgericht Münster wies die Klage einer Patientin gegen ihren Zahnarzt zurück, der umfangreiche Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt hatte. Die Klägerin brach die Behandlung ab und verlangte Schmerzensgeld wegen angeblich fehlerhaften Zahnersatzes und Behandlungsmängeln. Das Gericht entschied, dass der Klägerin keine Ansprüche zustehen, da sie dem Zahnarzt keine Möglichkeit zur Nachbesserung gab und eigenverantwortlich die Behandlung abbrach.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 111 O 26/12 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klageabweisung: Das LG Münster wies die Klage der Patientin ab.
Keine Schmerzensgeldansprüche: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, da sie die Behandlung eigenverantwortlich abbrach.
Fehlende Nachbesserungsmöglichkeit: Die Klägerin gab dem Zahnarzt keine Gelegenheit zur Nachbesserung des Zahnersatzes.
Eigenverantwortlicher Behandlungsabbruch: Die Klägerin entschied sich selbstständig, die Behandlung abzubrechen, ohne dem Zahnarzt eine Chance zur Korrektur zu geben.
Kronenränder und Zahnersatz: Trotz möglicher Mängel bei den Kronenrändern und dem Zahnersatz wurde keine Unzumutbarkeit einer Nachbesserung festgestellt.
Zahnärztliche Behandlung: Das Gericht betonte, dass eine zahnärztliche Behandlung nicht mit dem ersten Einsetzen des Zahnersatzes abgeschlossen ist.
Rechtsprechung und Patientenrechte: Das Urteil stützt sich auf ständige Rechtsprechung bezüglich der Rechte und Pflichten von Patienten und Zahnärzten.
Keine Haftung des Beklagten: Das Gericht sah keine Haftungsgrundlage für den beklagten Zahnarzt.

[toc]

Fehlerhafte Zahnarztbehandlungen können für Patienten nicht nur schmerzhaft, sondern auch rechtlich komplex sein. Wenn ein Patient aufgrund eines fehlerhaften Zahnersatzes die Behandlung abbricht, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern.


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