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Verletzung der Pflichten aus Behandlungsvertrag – Aufwachphase nach Magenspiegelung

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Verletzung der Überwachungspflicht: Arzt haftet für Sturz im Aufwachraum
Das Landgericht Hildesheim hat im Fall Az.: 4 O 170/13 entschieden, dass der Beklagte aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag haftet. Nach einer Magenspiegelung und der Gabe des Sedativums Dormicum fiel die Patientin aus dem Bett und erlitt eine Femurfraktur. Der Beklagte wurde zur Zahlung von Schadenersatz und teilweisen Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt, da er die notwendige Überwachung der Patientin in der Aufwachphase vernachlässigt hatte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 170/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Beklagte hat eine Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag begangen.
Die Patientin stürzte nach der Gabe des Sedativums Dormicum während der Aufwachphase einer Magenspiegelung.
Es erfolgte eine Femurfraktur aufgrund des Sturzes.
Der Beklagte wurde zur Zahlung von 8.693,27 € Schadenersatz sowie Zinsen verurteilt.
Es wurde festgestellt, dass der Beklagte die Überwachungspflicht der Patientin vernachlässigt hat.
Der Beklagte muss zudem Rechtsanwaltskosten in Höhe von 329,55 € übernehmen.
Die Klage bezüglich der Zinsen auf eingezahlte Gerichtskosten wurde abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

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Aufwachphase nach Magenspiegelung: Pflichten des Behandelnden und mögliche Schadensersatzansprüche
Die Aufwachphase nach einer Magenspiegelung ist eine kritische Zeit, in der der Patient unter dem Einfluss von Sedativa steht und besondere Aufmerksamkeit und Betreuung benötigt. Laut § 630h (Organisationsfehler) trifft den Behandelnden die Pflicht, die in der Aufwachphase befindliche Person angemessen zu betreuen und zu überwachen. Im Urteil des LG Hildesheim vom 09.01.2015 (4 O 170/13) wurde festgestellt, dass der Beklagte eine Pflicht aus dem Behandlungsvertrag verletzt hat, indem er die Aufwachphase nicht ausreichend beachtete.

Die Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag kann zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn durch diese Pflichtverletzung ein Schaden entstanden […]


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