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Sächsisches Landesarbeitsgericht – Az.: 3 Sa 485/13 – Urteil vom 14.02.2014
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 19.06.2013 – 4 Ca 442/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung während einer vertraglich vereinbarten Probezeit.
Die Beklagte betreibt mit ca. 45 Mitarbeitern an ihrem Sitz in … und in verschiedenen Geschäftsstellen, u.a. in …, ein Unternehmen im Bereich der IT-Dienstleistungen, welches u.a. personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet.
Der Kläger nahm in der Zeit vom 14. bis 18.09.2009 an der Veranstaltung „Datenschutzbeauftragte/r DSB-TÜV“ der … GmbH teil und erhielt von dieser nach schriftlicher [...] Weiterlesen
“Datenschutzbeauftragter – schriftliche Bestellung – Kündigungsschutz”