Wurden Sie betriebsbedingt gekündigt? Erfahren Sie hier was Sie nun tun können!
Die betriebsbedingte Kündigung gehört in der Praxis zu den Kündigungsarten, welche am häufigsten von einem Arbeitgeber ausgesprochen wird. Auch wenn sie für den Arbeitnehmer in der Regel mit einem gewissen Schock und zahlreichen gravierenden Änderungen verbunden ist bedeutet dies nicht, dass die betriebsbedingte Kündigung auch wirklich „kampflos“ hingenommen werden muss. Es gibt rechtlich gesehen immer Möglichkeiten, sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu wehren. Dies setzt allerdings voraus, dass der gekündigte Arbeitnehmer seine Möglichkeiten auch kennt.
Symbolfoto: Von Andrii Yalanskyi /Shutterstock.com
Was ist das Wesen einer betriebsbedingten Kündigung?
Im Grunde genommen ist die betriebsbedingte Kündigung eine normale Kündigung, die mit einem Kündigungsgrund versehen ist. Gerade bei Beschäftigungsverhältnissen, welche unter den Bereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, ist ein Kündigungsgrund für die Rechtmäßigkeit der Kündigung unerlässlich.
Drei Kündigungsgründe kommen hierfür infrage:
die Kündigung aufgrund der Person des Arbeitnehmers
die Kündigung aufgrund eines bestimmten Verhaltens von dem Arbeitnehmer
die betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung stellt einen rechtlich zulässigen Kündigungsgrund dar und ist auf die dringenden betrieblichen Erfordernisse zurückzuführen, welche eine Weiterbeschäftigung von dem Arbeitnehmer unmöglich machen. Die Grundlage hierfür ist der § 1 Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber hat somit auch kein Interesse daran, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortgeführt wird. In der Regel erfolgen betriebsbedingte Kündigungen bei Standortschließungen oder Auslagerungen von gewissen Abteilungen sowie auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers.
Welche Voraussetzungen müssen für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen?