Rückabwicklung eines Aufhebungsvertrages
Der Aufhebungsvertrag stellt in der Arbeitswelt ein überaus gängiges Instrument dar, um ein Vertragsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer auf beiderseitigen Wunsch aufzulösen. Der Aufhebungsvertrag ist in vielen Fällen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen vorteilhaft, allerdings kann sich eine Partei nach einer Unterschrift auch umentscheiden. Dies ist juristisch gesehen grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten, einen derartigen Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen.
Die Rückabwicklung eines Aufhebungsvertrages setzt besondere Fälle voraus, die sich zumeist auf die Rechte eine Vertragspartei beziehen.
Symbolfoto: Von Jeanette Dietl /Shutterstock.comNicht selten führt ein Aufhebungsvertrag für eine Vertragspartei zu negativen bzw. nachteiligen Konsequenzen, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift nicht als solche erkannt wurden. In diesem Fall ist eine Rückabwicklung eines Aufhebungsvertrages durch folgende Maßnahmen möglich:
der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
der Widerruf des Aufhebungsvertrages
die Anfechtung des Aufhebungsvertrages
In der gängigen Praxis gestaltet sich eine derartige Rückabwicklung, wenn sie einseitig erfolgen soll, als überaus problematisch. Durch den Aufhebungsvertrag wird ein neues vertragliches Verhältnis zwischen den Vertragsparteien begründet, sodass die Rückabwicklung so ohne Weiteres nicht möglich ist.
Die Rückabwicklung setzt voraus, dass gewisse Umstände vorliegen. Diese Umstände können sich aus dem Aufhebungsvertrag selbst als explizit aufgeführtes Recht oder auch aus einem Tarifvertrag heraus ergeben. In der Regel beinhaltet ein Aufhebungsvertrag jedoch kein ausdrückliches Rücktrittsrecht und auch das sogenannte all[…]