Angehörige und die Krankenkasse haben gegenüber dem Pflegeheim einen Anspruch auf Herausgabe der Pflegedokumente, zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zum Nachweis, dass die erfolge Pflege nicht dem pflegerischen Standard entsprach (AG Essen, Urteil vom 03.04.2010, Az: 18 C 462/07).
Urteil im Volltext:
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die folgend näher bezeichnete Pflegedokumentation betreffend den Aufenthalt von Frau F, geboren am …, im Pflegeheim L-Seniorenzentrum in X für die Zeit vom 01.08.2006 bis einschließlich 30.11.2006 zur Einsichtnahme in Kopie zu übermitteln:
Stammblatt Erfassung der persönlichen Stammdaten,
Diagnoseblatt Erfassung ärztlicher und pflegerischer Diagnosen,
Biographie/Anamnese Erfassung der Pflegeanamnese und biografischer Daten, orientiert an den AEDL`s,
Pflegeprofil Erfassung des Pflegezeitbedarfs,
Demenzerfassung Einschätzung der Alltagskompetenz, MMST-Ermittlung,
Pflegeplanung Problemerfassung , [...]
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“Pflegeheim – Anspruch auf Herausgabe der Pflegedokumente”