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Rechtsanwälte Kotz GbR

Änderungen und Erhöhungen des Bußgeldkataloges zum 01.05.2014

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Die Bußgelder von nachfolgenden Verkehrsverstößen werden zum 01.05.2014 teilweise erheblich erhöht:

– Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 € auf 65 €),

– Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Anhebung von 40 € auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten und Personenbeförderungspflichten (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Übermäßige Straßenbenutzung (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– verbotswidrig im Tunnel gewendet (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– Fahren ohne Zulassung (Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Versäumnis der Frist für die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Missachtung Betriebsverbot bei Kfz (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– Verstoß gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– gegen Kurvenlaufeigenschaften verstoßen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (Anhebung […]


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