Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arzthaftung bei Behandlungsfehler

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Täglich werden in Deutschland Zehntausende von Patienten durch Ärzte behandelt. Jedoch nicht jede ärztliche Behandlung verläuft fehlerfrei. Hat möglicherweise ein ärztlicher Behandlungsfehler stattgefunden, so stellt sich für den Patienten häufig die Frage, wie er seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld etc. gegenüber dem behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus geltend machen kann. Grundsätzlich muß der Patient die Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Gesundheitsschaden beweisen. Dies gilt sowohl für den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung.

Unter einem Behandlungsfehler versteht man einen Verstoß gegen den jeweiligen medizinischen Standard. Der Arzt muß diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt vorausgesetzt und erwartet werden können.

Ein grober Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt nicht unterlaufen darf. Ein grober Fehler führt regelmäßig zur Umkehr der Beweislast zu Lasten des behandelnden Arztes. Für die Haftung eines Arztes aufgrund eines groben Behandlungsfehlers reicht es aus, dass der Fehler generell zur Verursachung des beim Patienten eingetretenen Schadens geeignet war.

Für Fehldiagnosen wird gehaftet, wenn Krankheitserscheinungen in unvertretbarer Weise gedeutet und Kontrollbefunde nicht erhoben werden.

 

Autor Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv