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Amtsgericht Köpenick
Az.: 13 C 66/13
Urteil vom 15.08.2013
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Köpenick, auf die mündliche Verhandlung vom 15.08.2013 für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettokaltmiete für die Mietwohnung …………….Zimmern, Küche, Bad, Flur und Bodenkammer im Dachgeschoss/Wohnfläche ca. 71,81 m2 , von monatlich 310,78 EUR auf 372,69 EUR mit Wirkung zum 1. April 2013 zuzustimmen.
2. Die weitere Klage wird abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagte 20
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei [...] Weiterlesen
“Betriebskostenabrechnung – Kündigung des Mietvertrages bei Nachforderungen”