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OLG München
Az: 34 Wx 105/10
Beschluss vom 13.08.2010
I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Laufen – Grundbuchamt – vom 20. Juli 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 29. Juli 2010 über die Teilabhilfe wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
Gründe
I.
Die drei Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Diese besteht aus vier Einheiten, im Aufteilungsplan bezeichnet mit den Nummern 1 bis 4. Zu notarieller Urkunde vom 18.05.2010 änderten die Beteiligten u. a. die Teilungserklärung vom 31.03.1998 ab. So tauschten die Eigentümer der Einheiten Nr. 1 (= Beteiligter zu 1) und Nr. 2 (= Beteiligte zu 2) das Sondereigentum an den Kellerräumen. Demnach [...] Weiterlesen
“Raumtausch von Wohnungseigentümern”