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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mindesthaltbarkeitsdatum: Anbieten von abgelaufener Ware wettbewerbswidrig?

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HANSEATISCHES OBERLANDESGER/CHT
Az.: 3 U 187/99
Urteil vom 01.02.2001
Vorinstanz: LG Hamburg, Az.: 315 O 584/99Urteil vom 28.07.1999

In dem Rechtsstreit hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat, nach der am 18. Januar 2001 geschlossenen mündlichen Verhandlung für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 28. Juli 1999 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
a) in einem Ladenlokal Endverbrauchern gemahlenen Röstkaffee in Vakuumverpackungen in dafür vorgesehenen Verkaufsregalen anzubieten, wenn das auf der Verpackung abgedruckte Datum der Mindesthaltbarkeit bereits überschritten ist,
und / oder
b) in einem Ladenlokal Endverbrauchern leicht verderbliche Lebensmittel, die in dafür vorgesehenen Kühlregalen aufbewahrt werden – wie z.B. Joghurts, Joghurtdrinks, Fertigsalate – anzubieten, wenn das auf der Verpackung abgedruckte Datum der Mindesthaltbarkeit bereits überschritten ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung von 92.000 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beklagte ist um 80.000 DM beschwert
und beschlossen:
Der Streitwert wird auch für die Rechtsmittelinstanz auf 80.000 DM festgesetzt.

Tatbestand:
Der Kläger ist eine gerichtsbekannte Vereinigung zur Förderung gewerblicher Belange; zu seinen Mitgliedern gehören unter anderem der Landesverband des Hamburger Einzelhandels e.V. und die Handelskammer Hamburg. Die Beklagte ist Inhaberin einer bundesweiten Supermarkt-Kette und betreibt auch die in Hamburg ansässigen M… .
Der Kläger verlangt von der Beklagten, dass sie es unterlässt, Produkte, bei denen die Mindesthaltbarkeitsdauer abgelaufen ist, in normalen Verkaufsregalen anzubieten. Unstreitig hat e[…]


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