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OLG Celle
Az.: 4 W 217/03
Beschluss vom 05.01.2004
Vorinstanzen: Landgericht Hannover – Az.: 1 T 20/03; Amtsgericht Hameln – Az.: 12 II 6/03
Leitsatz:
Die Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung des Liquiditätsmangels auf dem Geschäftskonto der Gemeinschaft durch Beschluss der Eigentümerversammlung widerspricht auch gegenüber dem Ersteher von Wohnungs und Teileigentum regelmäßig nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, weil durch die Umlage nicht der Voreigentümer von der Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Wohngelder befreit , sondern zum Nutzen der derzeitigen Miteigentümer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschaft abgewendet werden soll.
In der Wohnungseigentumssache betreffend die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 10. Dezember 2003 gegen den Beschluss der 1. [...] Weiterlesen
“WEG-Geschäftskonto: Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels”