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Landgericht Saarbrücken
Az: 5 S 26/08
Urteil vom 27.05.2009
In dem Rechtsstreit hat die Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken auf die mündliche Verhandlung vom 06.05.2009 für R e c h t erkannt:
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
G R Ü N D E :
A.
Der Beklagte hat durch Zuschlagsbeschluss vom 19.05.2004 im Wege der Zwangsversteigerung die Eigentumswohnung Nr. 5 erworben und ist dadurch Mitglied der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft geworden.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt von dem Beklagten in diesem Rechtsstreit die Zahlung monatlicher Raten einer in der Wohnungseigentümerversammlung vom 16. Dezember 2003 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Sonderumlage in Höhe von insgesamt 15.000,– Euro, die [...] Weiterlesen
“Eigentumswohnung – Ersteigerung und Sonderumlagenzahlung”