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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietgarantie bei WEG – Aufklärungspflichten des Verkäufers

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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: V ZR 175/07
Urteil vom 10.10.2008
Vorinstanzen:
LG Essen, Az.: 16 O 239/04, Urteil vom 19.10.2006
OLG Hamm, Az.: 22 U 8/07, Urteil vom 18.06.2007

In dem Rechtsstreit hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 2008 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juni 2007 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 19. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Von Rechts wegen

Tatbestand:
Die Beklagten sind Gesellschafter der L. GbR (Gesellschaft). Die Gesellschaft erwarb 1994 ein bebautes Grundstück in D., um dieses nach Teilung gemäß § 8 WEG als Wohnungs- bzw. Teileigentum weiterzuverkaufen. Mit Notarvertrag vom 17. November 1994 kauften der Kläger und seine Lebensgefährtin für 176.000 DM eine der Eigentumswohnungen und eine Garage. Zum Abschluss des Kaufvertrags kam es, nachdem die Herren D. und H. dem Kläger und seiner Lebensgefährtin eine Berechnung vorgelegt hatten, nach welcher die Miete für die Wohnung monatlich 556 DM, die Miete für die Garage monatlich 420 DM, die Belastung durch den Kauf bei vollständiger Finanzierung nach Steuern monatlich 68,10 DM betrage und die Gesellschaft auf die Dauer von drei Jahren die Mieten garantiere.
Der Kaufpreis wurde von der C. AG (C.) finanziert. Die Gesellschaft verwaltete Wohnung und Garage für den Kläger und seine Lebensgefährtin. Sie garantierte auf die Dauer von drei Jahren die Zahlung der Mieten für Wohnung und Garage und überwies nach Abzug von Instandhaltungs- und Verwaltungskosten an den Kläger und seine Lebensgefährtin monatlich 910 DM. Zins und Tilgung auf die von der C. gewährten Darlehen leistete der Kläger allein.
Tatsächlich war die Garage in der Vergangenheit für monatlich 420 DM als Lager vermietet gewesen. Das Mietverhältnis war seit September 1994 beendet. Bei Abschluss des Kaufvertrags stand die Garage leer. Ihre Vermietung für monatlich 420 DM gel[…]


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