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OLG Hamm
Az: 4 Ss 308/05
Beschluss vom 11.08.2005
Der Beschluß des Amtsgerichts Gronau vom 16. Juni 2005 wird aufgehoben.
Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gronau zurückverwiesen.
Gründe
I.
Der Angeklagte ist durch das angefochtene Urteil wegen „vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlicher Nötigung“ zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten Dauer verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte mit Schriftsatz seines Verteidigers vom 21. April 2005, der am selben Tage beim Amtsgericht eingegangen ist, Rechtsmittel eingelegt. Nachdem das vollständig abgefaßte [...] Weiterlesen
“Nötigung im Straßenverkehr – Rechtsmittel”