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THÜRINGER OBERLANDESGERICHT
Az.: 6 W 10/02
Beschluss vom 16.01. 2002
Vorinstanz: Landgericht Mühlhausen – Az.: 2 T 208/01
Leitsatz:
Im Regelfall üben an einer Ehewohnung beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz aus, daher bedarf es zur Vollstreckung eines die Wohnung betreffenden Herausgabeanspruchs eines Titels gegen beide Ehegatten.
In der Zwangsvollstreckungssache hat der 6. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena auf die sofortige weitere Beschwerde des Vollschreckungsgläubigers vom 27.12.2001 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mühlhausen vom 26.11.2001 am 16.01.2002 beschlossen:
1. Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde hat der Vollstreckungsgläubiger zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde [...] Weiterlesen
“Räumungsvollstreckung in Ehewohnung: Titel muss gegen beide Ehegatten sein!”