Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pachtvertrag – flächenbezogener Pachtzins

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BGH
Az: LwZR 15/08
Urteil vom 23.04.2010

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat auf die mündliche Verhandlung vom 23. April 2010 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das End-Urteil des 14. Zivilsenats – Landwirtschaftssenat – des Oberlandesgerichts Rostock vom 25. November 2008 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Schwerin vom 28. Dezember 2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.

Tatbestand
Mit schriftlichem Landpachtvertrag vom 16. März 2005 verpachtete die Klägerin an die Beklagte landwirtschaftliche Flächen mit einer Gesamtgröße von 98,96 ha im Landkreis P. (Mecklenburg-Vorpommern) für die Zeit vom 14. Februar 2005 bis zum 30. September 2005. Dieser Vertrag enthält in § 1a folgende Bestimmung:
„Werden im Hinblick auf die vom EU-Agarrat am 29.09.2003 beschlossene Agrarreform dem Pächter übertragbare Zahlungsansprüche zugewiesen, die auf der Bewirtschaftung der Pachtsache beruhen, so verpflichtet sich der Pächter, bei Beendigung des Pachtvertrages den aus der gepachteten Fläche resultierenden Anteil an Zahlungsansprüchen unentgeltlich auf den nachfolgenden Bewirtschafter zu übertragen. Diese Verpflichtung beinhaltet nicht den betriebsindividuellen Anteil an den Zahlungsansprüchen. Zahlungsansprüche bei Stilllegung dürfen nur anteilig im Verhältnis zur Fläche übertragen werden.
Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, alle erforderlichen Erklärungen gegenüber den Behörden, der Verpächterin und Dritten abzugeben, damit diese Zahlungsansprüche entstehen und sie auf den nachfolgenden Bewirtschafter übertragen werden können. …“
Mit schriftlicher Vereinbarung vom 13. September 2005 wurde der Pachtvertrag um ein Jahr bis zum 20. September 2006 verlängert. Die Klägerin veräußerte nach Beendigung des Pachtverhältnisses eine Teilfläche von 32,71 ha an einen Dritten und trat an diesen ihre Ansprüche gegen die Beklagte insoweit ab. Die verbleibende Fläche von 66,25 ha verpachtete sie an einen anderen Landwirt.
Die Klägerin hat im Wege der Stufenklage von der Beklagten Auskunft über die Anzahl und die Höhe der ihr auf die Pachtfläche zugewiesenen Zahlungsansprüche, d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv