Oberlandesgericht Stuttgart
Az: 3 W 50/09
Beschluss vom 17.11.2009
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 04.08.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 20.07.2009 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Gründe
I.
Mit Schriftsatz vom 25.04.2009 (Bl. 1 f d.A.) beantragte der Antragsteller Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Schadensersatzklage (vgl. Klagentwurf Bl. 3 ff d.A.). Dieser liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Am 14.08.2006 wurde der Antragsteller und seine Familie aus der Wohnung …… zwangsgeräumt. Die mit der Zwangsräumung beauftragte Gerichtsvollzieherin H… hatte die Antragsgegnerin als Möbelspedition mit der Räumung, dem Abtransport und der (teilweisen) Einlagerung der Möbel und des Hausrats des Antragstellers beauftragt (vgl. Auftrag zur Durchführung der Räumung vom 10.07.2006, Anl. B 1, Bl. 71 f d.A.). Am 18.10.2006 ließ der Antragsteller durch Mitarbeiter der Firma S…-Transporte seine Sachen aus dem Lager der Antragsgegnerin abholen (vgl. das am 15.08.2006 von dem Mitarbeiter der Antragsgegnerin, Herrn C…, und am 19.10.2006 von einem Mitarbeiter der Firma S… unterzeichnete Artikelverzeichnis Anl. B 16, Bl. 87 d.A.). Der Antragsteller war bei der Abholung anwesend.
Nach seinem Vortrag stellte er an den eingelagerten Sachen teils erhebliche Beschädigungen fest, teils seien Hausratsgegenstände von Mitarbeitern der Antragsgegnerin entwendet worden. Der Antragsteller macht Schadensersatz für angeblich beschädigte oder in Verlust geratene Möbel und den Hausrat geltend und verlangt weiter die Kosten der Zwischenlagerung und Mehrkosten der von ihm beauftragten Firma S….
Ob und wann Schäden und Verluste vom Antragsteller vor dem 03.12.2006 (vgl. Fax des Antragstellers vom 03.12.2006, Anl. B 10 und B 11, Bl. 80 f d.A.) gerügt wurden, ist streitig.
Der Assekuranzmakler der Antragsgegnerin, die Firma O… S… KG, meldete den Schaden mit Schreiben vom 19.11.2006 (Anl. B 17, Bl. 88 d.A.) der D… D… M….
Mit Beschluss vom 20.07.2009 (Bl. 110 ff d.A.), auf welchen Bezug genommen wird, hat das Landgericht Heilbronn den Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Hiergegen wendet sich die so[…]