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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 2 U 24/09 – Urteil vom 16.12.2010
1. Auf die Berufung und die Anschlussberufung wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. September 2009, Az. 12 O 224/06, abgeändert und wie folgt gefasst:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2004 zu zahlen.
b) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 65.733,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2008 zu zahlen.
c) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den gesamten weiteren materiellen Schaden aus [...] Weiterlesen
“Schmerzensgeld wegen einer rechtswidrigen zwangsweisen Blutentnahme”