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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kausalzusammenhang zwischen Verzögerung einer dringlichen Operation und Gesundheitsschaden

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OLG Koblenz – Az.: 5 U 338/11 – Urteil vom 24.08.2011

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 22.02.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht durch die vollstreckende Partei Sicherheit in entsprechender Höhe gestellt wird.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Klägerin wurde am 25.11.2006 im Krankenhaus der Beklagten zu 2. aufgenommen, in das sie ihr Hausarzt wegen ungeklärter Thoraxschmerzen eingewiesen hatte. Im Anschluss an ein EKG, das eine Tachykardie nachwies, eine Blutuntersuchung und eine Sonografie des Brustfells und Apdominalbereichs hegte man den Verdacht auf eine periphere Lungenembolie und wollte die pulmonare Gefäßsituation durch ein CT abklären.

Dies geschah am Nachmittag des 27.11.2006 durch den Beklagten zu 1. Vorbereitend spritzte er um 14.30 Uhr ein Kontrastmittel in eine Vene des linken Armes. Dazu bediente er sich einer bereits gesetzten alten Kanüle, weil es ihm nicht gelungen war, einen anderen Venenzugang zu finden. Ob er vorab probeweise eine Kochsalzlösung injizierte, ist im Streit.

Einige Zeit nach der Untersuchung – nach dem Vorbringen der Beklagten erstmals um 16.30 Uhr, gemäß der insoweit freilich uneinheitlichen Darstellung der Klägerin bereits früher – führte die Klägerin Beschwerden über anhaltende Schmerzen und eine Schwellung in ihrem Arm, der daraufhin gekühlt und hoch gelagert wurde. Bei Entfernung der Kanüle trat eine gelbliche Flüssigkeit aus, die die Klägerin auf Anraten weiter ausdrückte. Als die Schwellung anwuchs und man daraufhin einen Chirurgen zu Rate zog, gelangte man zur Diagnose eines Kompartment-Syndroms und entschloss sich zu einer Fasziotomie, die um 21.30 Uhr durchgeführt wurde.

Symbolfoto: Von Tero Vesalainen/Shutterstock.com

Das Syndrom war Folge einer Paravasation des Kontrastmittels, das in das der Vene benachbarte Gewebe penetriert war. Die Klägerin hat vorgetragen, schon bei der Injektion Schmerzen vers[…]


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