Der Fahrspurwechsel des Beklagten zu 1 an einer Tankstelle in Lübeck führte zu einem Unfall mit einem Maserati Ghibli, bei dem ein Schaden von 10.400 € netto entstand. Das Landgericht Lübeck verurteilte die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und anteiliger Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Der Unfall war für den Zeugen unvermeidbar, da der Beklagte zu 1 seine Sorgfaltspflicht verletzte. → Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 171/22
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Der Beklagte 1 hat beim Fahrspurwechsel seine Sorgfaltspflicht nach § 7 Abs. 5 StVO verletzt, indem er den Unfall nicht vermieden hat.
- Der Anscheinsbeweis für die Verletzung der Sorgfaltspflicht wurde durch die Beklagten nicht erschüttert.
- Der Unfall war für den Zeugen (Fahrer des Klägerfahrzeugs) unvermeidbar, da eine rechtzeitige Abwehrreaktion nicht möglich war.
- Der Beklagte 1 hätte das Klägerfahrzeug bei korrekter Rückschau wahrnehmen müssen.
- Das gerichtliche Sachverständigengutachten ermittelte unfallbedingte Reparaturkosten von maximal 10.400 € netto.
- Ein Vorschaden am Klägerfahrzeug ist für die Schadenhöhe unerheblich, da räumlich getrennt vom Unfallschaden.
- Die Klägerin hat somit einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.400 € netto gegen die Beklagten.
Fahrspurwechsel an Tankstelle: Haftung und Schadensersatz im Visier
Verkehrsunfälle sind leider immer noch eine häufige Ursache für Schäden und Verletzungen auf deutschen Straßen. Besonders brenzlig kann die Situation werden, wenn ein Fahrzeug die Fahrspur wechselt und dabei mit einem anderen Wagen kollidiert. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage der Haftung und des Schadensersatzes. Wer trägt die Verantwortung, wenn ein ausscherendes Fahrzeug einen Unfall verursacht? Wie lässt sich die Schadenshöhe rechtlich geltend machen? Welche Sorgfaltspflichten gelten für Fahrer, die die Fahrspur wechseln? Diese und weitere Aspekte rund um Verkehrsunfälle durch ausscherenden Verkehr werden im Folgenden anhand eines konkreten Gerichtsurteils näher beleuchtet.
Der Fall vor dem Landgericht Lübeck im Detail
Kollisionsfall: Fahrspurwechsel an einer Tankstelle
In einem Urteil vom 15. November 2023 befasste sich das Landgericht (LG) Lübeck mit einem Verkehrsunfall, der sich beim Fahrspurwechsel an einer Tankstelle ereignete. Die Klägerin, Halterin eines Maserati Ghibli, forderte von den Beklagten Schadensersatz für einen Unfall vom 9. September 2021. Der Zeuge, welcher das Fahrzeug der Klägerin fuhr, befuhr die rechte von zwei Geradeausspuren der Fackenburger Allee in Lübeck. Der Beklagte zu 1, Fahrer eines VW Touran, befand sich auf der linken Geradeausspur. Als der Beklagte zu 1 die Fahrspur wechselte, um auf das Gelände einer Aral-Tankstelle zu gelangen, kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug der Klägerin. Die Klägerin behauptete, der Beklagte zu 1 habe den Spurwechsel plötzlich und ohne Ankündigung eingeleitet. Der Zeuge habe noch versucht auszuweichen und sei dabei mit dem Fahrzeug des Beklagten und dem rechtsseitigen Bordstein kollidiert. Die Klägerin bezifferte den entstandenen Sachschaden anhand eines Gutachtens auf 22.975,01 € netto zuzüglich Wertminderung und Gutachterkosten. Die Beklagtenseite argumentierte hingegen, dass der Zeuge mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei und die Ampel bei Gelblicht passieren wollte. Der Beklagte zu 1 gab an, den Fahrspurwechsel erst nach Rückschau und Setzen des Blinkers eingeleitet zu haben….