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Landgericht Kiel
Az.: 14 O 125/07
Urteil vom 23.11.2007
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Die Verfügungsklägerin (im Folgenden Klägerin) verlangt von den Verfügungsbeklagten (im Folgenden Beklagte) die Sperrung des Zugangs zu zwei Erotikseiten über den eigenen DNS-Server der Beklagten zu 1.
Die Klägerin bietet im Internet u.a. unter der Domain www.aaa.de Erotikfilme als DVD und per Video on Demand zum Kauf und zur Vermietung an. Die Beklagte zu 1. [...] Weiterlesen
“Zugangsprovidershaftung”