Amtsgericht Charlottenburg
Az.: 208 C 475/01
Verkündet am: 11.12.2001
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Charlottenburg, Abteilung 208, auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2001 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 900,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem sogenannten Webhosting-Vertrag. Die Beklagte ist ein bundesweit tätiger Webhoster (Verwalter von Internet-Inhalten) und bietet Internet-Dienstleistungen an. Die Klägerin entwickelt und gestaltet für Endkunden Internetseiten und Homepages, wobei sie auch Verwaltung und Registrierung der Seiten (Domains) übernimmt. Derzeit hat sie ca. 500 Kunden. Für den eigentlichen Zugang zum Internet nutzt die Klägerin die Dienste der Beklagten gegen Entgelt. Die Daten der Kunden werden von der Klägerin auf die Server (Rechner) der Beklagten übertragen (upload) und dort abgelegt (gehostet). Über Eingabe entsprechender Adressen können die Inhalte weltweit von den Rechnern der Beklagten abgerufen werden.
Am 27. März 2001 kam es zu einem Stromausfall auf den Servern der Beklagten. Die dort abgelegte Inhalte waren teilweise nicht mehr abrufbar. Darauf gab es von einem Großteil der Kunden der Klägerin massive Beschwerden.
In der Folgezeit stellte die Beklagte ein Schadensersatzformular ins Internet, auf dem betroffene Kunden Schadensersatzansprüche anmelden konnten. Auf dessen Inhalt wird verwiesen (Bl. 8-11 d.A.).
Die Klägerin behauptet: Die Verfügbarkeitsprobleme hätten bis 30. März 2001 angehalten. In der Zeit ab 27. März 2001 hätten ihre Mitarbeiter auf Kundenbeschwerden hin sämtliche verwalteten Domains durch Eingabe einzelner Adressen überprüft, um festzustellen welche Inhalte verfügbar seien, ob Verknüpfungen (links) noch funktionierten, Grafiken korrekt dargestellt werden und de[…]