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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 5 Sa 341/08
Urteil vom 23.06.2009
1. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 1/3 und im Übrigen die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Entfernung von drei schriftlich erteilten Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers.
Die Beklagte ist ein Einzelhandelsunternehmen, das bundesweit Baumärkte betreibt. Der Kläger war während des Streitzeitraums der Marktleiter des Baumarkts in … auf …. Während des Rechtsstreits ist er von der Beklagten als Marktleiter in den Baumarkt in … versetzt worden. Der Kläger hat einen Bruttomonatsverdienst in Höhe von 4.000,00 Euro.
Der Baumarkt in … auf … war früher [...] Weiterlesen
“Abmahnung – mangelhafte Warenpräsentation”