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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abmahnung – mangelhafte Warenpräsentation

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 5 Sa 341/08
Urteil vom 23.06.2009

1. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 1/3 und im Übrigen die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten um die Entfernung von drei schriftlich erteilten Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers.
Die Beklagte ist ein Einzelhandelsunternehmen, das bundesweit Baumärkte betreibt. Der Kläger war während des Streitzeitraums der Marktleiter des Baumarkts in … auf …. Während des Rechtsstreits ist er von der Beklagten als Marktleiter in den Baumarkt in … versetzt worden. Der Kläger hat einen Bruttomonatsverdienst in Höhe von 4.000,00 Euro.
Der Baumarkt in … auf … war früher ein Baumarkt von Marktkauf. Die Beklagte hat im September 2007 von der Firma Marktkauf 133 Baumärkte im Wege des Betriebsübergangs übernommen. Der Baumarkt in … auf … wurde von der Beklagten nach der Übernahme umgebaut und auf das Konzept der Beklagten umgestellt. Am 2. Januar 2008 wurde der Baumarkt in … auf … durch die Beklagte neu eröffnet. Die Neueröffnung wurde in der Zeit vom 7. Januar 2008 bis 18. Januar 2008 mit einer Werbekampagne begleitet. Im Rahmen der Neueröffnung waren zwei separate Werbungen geplant. Die erste Werbeaktion startete am 2. Januar 2008 und umfasste insgesamt 44 Artikel. Diese Artikel wurden komplett von der Zentrale für den Markt bestellt, weil zu dem Zeitpunkt, als die Bestellungen getätigt werden mussten (ca. 8 Wochen vor der Werbemaßnahme), das IT-gestützte Warenwirtschaftssystem der Beklagten im Markt in … auf … noch nicht installiert war.
Die zweite Werbeaktion begann am 7. Januar 2008. Das Werbekonzept der Beklagten umfasste 33 Seiten mit insgesamt 635 Artikel-Nummern. Vor solchen Werbeaktionen erhält jeder Markt über Computer eine Zusammenstellung der zu bewerbenden Artikel. Die Mitarbeiter des Marktes haben dann eine Woche Zeit, die zu bestellenden Mengen pro Artikel in einer Liste im Computer einzutragen. Spätere Änderungen der Mengen sind nicht mehr möglich. Die Bestellung ist acht Wochen vor Beginn der Werbung aufzugeben. Die zu bestellenden Mengen werden an die Zentrale überspielt, dort gep[…]


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