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ArbG Paderborn
Az: 3 Ca 1633/10
Urteil vom 25.02.2011
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.220,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. August 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 69 % und der Beklagte zu 31 %.
3. Der Streitwert wird auf 139.513,74 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche des Klägers für den Zeitraum seiner Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses sowie über Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Urlaubsabgeltung.
Der Kläger war in der Zeit vom 09.02.2008 bis zum 30.06.2010 bei dem Beklagten als Cheftrainer beschäftigt. Unter dem 22.02.2008 schlossen [...] Weiterlesen
“Profifussball – Freistellung und Ausschlussklausel”