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Rechtsanwälte Kotz GbR

Postunterdrückung – Verdachtskündigung

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Landesarbeitsgericht Köln
Az.: 8 Sa 698/09
Urteil vom 27.01.2010

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien durch vier Kündigungen der Beklagten.
Die Klägerin ist seit dem 05.08.2001 für die Beklagte als Postzustellerin tätig.
Die Klägerin ist verheiratet und verdiente zuletzt Angaben der Klageschrift zufolge rund 2.000,00 € brutto monatlich. Ausgelöst sind die Kündigungen der Beklagten durch folgende Umstände:
Unter dem 20.08.2008 erstattete der Zeuge P B , der wie die Klägerin im Haus M wohnt bei der Kreispolizeibehörde in K Strafanzeige.
Den das Haus M aufsuchenden Polizeibeamten teilte der Zeuge mit, dass er an seiner Wohnanschrift im Keller eine Postkarte und einen Brief mit Adressaten aus H im Hausabfallbehälter für Papierrecycling aufgefunden habe. In der Anzeige heißt es sodann weiter:
Daraufhin wurde der Abfallbehälter (Blaue Tonne) im Keller der Wohnanschrift nach weiteren Beweismittel durchsucht und weitere Briefe gefunden. Bei den Briefen handelt es sich um 16 Postwurfsendungen für den Postzustellbezirk H . Eine Postwurfsendung ist auf M in K adressiert.
Die Postkarte hat eine Adressatin, die in H wohnt.
Der Zeuge B gab zusätzlich an, dass ihm bekannt sei, dass die Klägerin, die mit ihm im Haus M in K wohne, Postzustellerin für den Bezirk H sei.
Der Bruder des Zeugen………, ist wie die Klägerin als Postzusteller bei der Beklagten beschäftigt.
Die gefundenen Postsendungen wurden asserviert.
Von den 16 Postwurfsendungen, die gefunden wurden, waren zwei an eine nicht bekannte Adresse (Hausnummer) adressiert. Die Klägerin war als Postzustellerin des Zustellbezirks in H , an welche 16 der 17 aufgefundenen Postsendungen adressiert waren, in der Zeit 13.-27.08.2008 eingeteilt.
Nach Angaben der Beklagten erhielt diese von der Polizei über die erstattete Anzeige am 12.09.2008 Mitteilung.
Zu den Vorwürfen wurde die Kläg[…]


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